Gegner bedürfen einander oft mehr als Freunde, denn ohne Wind gehen keine Mühlen. (Hermann Hesse)

 

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Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel
Terrassenstraße 1
04600 Altenburg

Telefon: 03447 / 314 167
Mobil: 0171 / 533 511 3
Fax: 03447 / 551 676
E-Mail: hummelra(at)t-online.de

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Termine jederzeit nach vorheriger Absprache; in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden.

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Anwaltskanzlei in Altenburg: Verkehrsrecht

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten

Logo: Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Notieren Sie noch an der Unfallstelle die Daten von Zeugen und Unfallgegnern! Wenn möglich, fertigen Sie Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge nach dem Unfall. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Unfallstelle sofort beräumt werden muss, fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge nach Möglichkeit trotzdem.
Rufen Sie bei größeren Schäden die Polizei! Notieren Sie sich die Namen und die Vorgangsnummer der unfallaufnehmenden Beamten.
Nehmen Sie gleich danach zu einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt auf! In letzter Zeit versuchen die gegnerischen Haftpflichtversicherer, noch am selben Abend telefonisch mit den Geschädigten Kontakt aufzunehmen. Sie versprechen eine schnelle Regulierung. Zweck des Anrufs ist aber hauptsächlich, dass die Versicherer mit den Geschädigten direkt regulieren können und so Kosten sparen. Wichtige Schadenspositionen wie Wertminderung, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Kostenpauschalen werden gelegentlich ohne Aufforderung nicht ersetzt. Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, dann werden die Kosten eines Anwalts von der gegnerischen Versicherung voll übernommen.
Ihre Werkstatt bietet Ihnen sicherlich an, bei der Schadensregulierung behilflich zu sein. Bitte bedenken Sie dabei, dass diese keine Rechtsberatung betreiben darf und sie so ggf. auf einen Teil Ihrer Ansprüche verzichten.

Wenn Sie geblitzt werden und den Anhörungsbogen erhalten haben, nehmen Sie sofort telefonisch mit der Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Füllen Sie nichts selbst aus! Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, dann lassen Sie den Vorgang auch dann überprüfen, wenn Sie auf den ersten Blick meinen, wirklich zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Jeder Punkt in Flensburg und jeder Monat Fahrverbot sollte vermieden werden. Oft finden sich in der Verfahrensakte, die durch einen spezialisierten Anwalt ausgewertet wird, Verfahrensmängel, die zu einer Einstellung des Verfahrens führen können. Gelegentlich kann auch erreicht werden, dass von einem Fahrverbot Abstand genommen wird. Sehr wichtig ist es auch, die Tilgungsfristen evetuell vorangegangener Verkehrsverstöße zu überprüfen.

Überschreitung: km/h
(Beisp.: 75 bei 50 = 25 km/h)

Tatort: geschlossener Ortschaften

Fahrzeugart:

Probezeit:

 

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Dies gilt natürlich auch für vorgeworfene Verkehrsstraftaten. Gerade bei Trunkenheitsfahrten ist es extrem wichtig, dass Sie keine Angaben gegenüber der Polizei machen, weder zum Geschehensablauf, noch zu Trinkmengen. Sie müssen zwar eine Blutentnahme dulden, sollten aber auf keinen Fall Urinproben (insbesondere bei dem Verdacht des Drogenkonsums) abgeben oder Tests absolvieren (Finger-Finger-Probe, gerade auf einem Strich gehen, plötzliche Kehrtwendung usw.) Unterschreiben Sie nichts und verweisen Sie gegenüber der Polizei auf Ihren Anwalt. Dieser wird dann mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und ggf. eine Einlassung abgeben, nachdem er Akteneinsicht genommen hat. Ein Beschuldigter hat das Recht zu schweigen, dieses Recht sollten Sie wahrnehmen. Gerade unter Schock oder Alkoholeinfluss tätigt man oft Äußerungen, die man im nachhinein bereut.
Füllen Sie Fragebögen von Versicherungen niemals ohne fachkundigen Rat aus! Die Anforderungen der Rechtssprechung an bestimmte Obliegenheitsverpflichtungen sind hoch. Wenn Sie eine Frage falsch oder unvollständig beantworten, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Bei Führerscheinangelegenheiten verhandeln Sie bitte nie selbst mit den Behörden! Im Zweifel könnten unklare Situationen für Sie negativ gedeutet werden. Reichen Sie ein MPU-Gutachten erst nach Rücksprache und Prüfung durch Ihren Anwalt ein. Haben Sie keine Angst vor dem sog. Idiotentest. Bei optimaler Beratung im Vorfeld und einer zwingend vorausgesetzten Verhaltsänderung des Betroffenen kann jede/r den Test bestehen.
Wichtig ist jedoch, dass Sie sofort nach einem Vorfall Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Die Sperrfrist, die vom Gericht verhängt wird, kann zur Vorbereitung gut genutzt werden.