Gegner bedürfen einander oft mehr als Freunde, denn ohne Wind gehen keine Mühlen. (Hermann Hesse)

 

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Rechtsanwalt Jens-Uwe Hummel
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04600 Altenburg

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Anwaltskanzlei in Altenburg: Familienrecht

Die Ehescheidung

Sie stehen vor der Frage, ihre Ehe nicht fortsetzen zu wollen. Sie haben über eine Scheidung nachgedacht und wissen nicht, wie dies abläuft. Sie haben Angst vor einer womöglich jahrelangen Auseinandersetzung, unter der Sie und auch gegebenenfalls ihre Kinder leiden?
Dies ist eine normale Reaktion. Diese Phase durchläuft jeder in dieser Situation - gleich welchen sozialen Standes oder Alters.
Es gibt keinerlei Patentlösung für dieses Problem.
Jeder Ehepartner muss mit dieser Situation selbst zurechtkommen und für sich entscheiden, ob er die Ehe fortsetzen will oder sie geschieden werden soll.

Dabei sind es ganz allein die Parteien, die darüber entscheiden, wie kompliziert oder streitig eine solche Ehescheidung wird.
Sind sich beide Ehepartner einig darüber, dass die die Ehe geschieden werden soll, so ist die eigentliche Ehescheidung unproblematisch.

Erste Voraussetzung für die Ehescheidung ist, dass die Parteien mindestens ein Jahr getrennt leben.
Sofern keine weiteren Regelungen bezüglich Unterhalt oder Gütertrennung getroffen werden müssen, kann ein Ehescheidungsantrag beim Amtsgericht gestellt werden. Dieser Antrag kann nur von Rechtsanwälten gestellt werden, d. h. der Antragsteller muss zwingend anwaltlich vertreten sein. Der Antragsgegner - der andere Ehepartner - muss nur dann anwaltlich vertreten sein, wenn er eigene Anträge stellen will. Sind sich die Parteien also einig, bedarf es nur eines Rechtsanwaltes und damit werden die Kosten deutlich geringer.

Bei diesen Ausführungen handelt es sich nur um allgemeine Anregungen. Alle wirklich wichtigen Fragen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung können nur in einer Beratung umfassend geklärt werden.